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   BGH, 24.10.2007 - 2 StR 232/07   

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https://dejure.org/2007,9173
BGH, 24.10.2007 - 2 StR 232/07 (https://dejure.org/2007,9173)
BGH, Entscheidung vom 24.10.2007 - 2 StR 232/07 (https://dejure.org/2007,9173)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 2007 - 2 StR 232/07 (https://dejure.org/2007,9173)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung einer Strafmilderung bei freiwilliger Offenbarung seines Wissens gem. § 31 Betäubungsmittelgesetz (BtmG)

  • Judicialis

    BtMG § 30 a; ; BtMG § 30 a Abs. 1; ; BtMG § 31 Nr. 1; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 49 Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 1 a Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30a
    Konkurrenz zwischen Bandeneinfuhr und Bandenhandel

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.07.1994 - 3 StR 138/94

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 24.10.2007 - 2 StR 232/07
    Wird - wie hier - in den Fällen des § 30a BtMG neben dem Merkmal der Bandeneinfuhr auch das des Bandenhandels verwirklicht, liegt nur eine Tat im Sinne einer Bewertungseinheit vor; der Bandenhandel verbindet die im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes aufeinander folgenden Teilakte, insbesondere auch den Teilakt der unerlaubten Einfuhr, zu einer einzigen Tat (st. Rspr., vgl. BGHR BtMG § 30 a Konkurrenzen 1; Senatsbeschluss vom 23. Juni 2006 - 2 StR 147/06).
  • BGH, 23.06.2006 - 2 StR 147/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bande; Verhältnis zur

    Auszug aus BGH, 24.10.2007 - 2 StR 232/07
    Wird - wie hier - in den Fällen des § 30a BtMG neben dem Merkmal der Bandeneinfuhr auch das des Bandenhandels verwirklicht, liegt nur eine Tat im Sinne einer Bewertungseinheit vor; der Bandenhandel verbindet die im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes aufeinander folgenden Teilakte, insbesondere auch den Teilakt der unerlaubten Einfuhr, zu einer einzigen Tat (st. Rspr., vgl. BGHR BtMG § 30 a Konkurrenzen 1; Senatsbeschluss vom 23. Juni 2006 - 2 StR 147/06).
  • BGH, 03.12.2008 - 2 StR 86/08

    BGH senkt Grenzwert für nicht geringe Menge bei Metamfetamin

    Das bandenmäßige unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verbindet in den Fällen des § 30 a Abs. 1 BtMG die im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes aufeinander folgenden Teilakte, zu einer einzigen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit, die auch die unerlaubte Einfuhr umfasst (st. Rspr., vgl. BGH NStZ-RR 1999, 219; BGH, Beschluss vom 13. Februar 2008 - 3 StR 519/07 und Urteil vom 24. Oktober 2007 - 2 StR 232/07).
  • BGH, 14.04.2010 - 2 StR 70/10

    Schuldspruchberichtigung beim unerlaubten Bandenhandel mit Betäubungsmitteln

    Wird - wie hier - neben dem Merkmal des Bandenhandels auch das der Einfuhr verwirklicht, liegt nur eine Tat im Sinne einer Bewertungseinheit vor; der Bandenhandel verbindet die im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes aufeinander folgenden Teilakte, insbesondere auch den Teilakt der unerlaubten Einfuhr, zu einer einzigen Tat (st. Rspr., vgl. BGH BtMG § 30 a Konkurrenzen 1; Senatsbeschlüsse vom 23. Juni 2006 - 2 StR 147/06 und vom 24. Oktober 2007 - 2 StR 232/07).
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